Überarbeitung der StR 23c
Die Klausur StR 23c jetzt ganz neu mit zusätzlicher Problematik verbindet klassische Probleme des Vermögensstrafrechts mit aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und verlangt eine sichere Beherrschung sowohl des materiellen Strafrechts als auch der strafprozessualen Urteilstechnik.
Gegenstand der Klausur sind mehrere miteinander verknüpfte Tatkomplexe aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte, darunter die Mitnahme und Veräußerung eines Gemäldes aus dem Nachlass, der Versuch eines betrügerischen Weiterverkaufs sowie ein Einbruch in eine als Wohnung genutzte Gartenlaube. Im Mittelpunkt stehen die strukturierte Prüfung mehrerer Tatkomplexe, eine differenzierte Beweiswürdigung – insbesondere zur Verwertbarkeit von Haftraumüberwachungen – sowie eine strukturierte Strafzumessung.
In die Klausur wurde eine Entscheidung eingebaut, die im Jahr 2025 mehrfach Gegenstand strafrechtlicher Examensklausuren gewesen ist, zuletzt im Durchgang Dezember 2025. Die Klausur eignet sich daher besonders zur gezielten Vorbereitung auf die Strafrechtsklausur im Assessorexamen.