Unsere Klausuren

Mit unseren examenstypischen Übungsklausuren trainieren Sie das in unseren Seminaren und in ihrer Referendarausbildung erworbene Wissen. Unser Klausurangebot ist dabei kein „Klausur-Abo“ mit fester Laufzeit, bei dem Sie regelmäßig von uns bestimmte Klausuren zugeschickt bekommen. Bei uns entscheiden Sie selbst punktuell und individuell, welche und wie viele Klausuren aus unserem Pool Sie schreiben wollen. Eine dauerhafte Bindung gehen Sie mit Ihrer Bestellung nicht ein.

Wir bieten Ihnen zwei Pakete an:

5er-Klausur­paket

Wählen Sie aus 30 vorge­fertigten Paketen aus. Darin finden Sie je 5 thematisch sortierte Übungs­klausuren zu verschiedenen Rechts­gebieten oder Klausur­typen aus dem Assessorexamen.

Übersicht Klausurenpakete

Wahlpaket

Stellen Sie sich ihr Wahlpaket nach Thema und Stückzahl frei und individuell aus unserem gesamten Klausurenpool zusammen.

Übersicht gesamter Klausurenpool

Wie Sie mit unseren Klausuren­paketen arbeiten

Die gewünschte/n Klausur/en können Sie nach der Buchung hier im Kundenkonto abrufen. Zum Bestellvorgang gehört der Fernunterrichtsvertrag, den Sie vorab hier einsehen und herunterladen können. Die Downloadmöglichkeit dient nur Ihrer Information – für die Buchung selbst laden Sie den unterzeichneten Vertrag bitte in Ihrem Kundenkonto hoch.

Bearbeitung und Einsendung

Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie die Klausuren bearbeiten – handschriftlich oder digital. Anschließend laden Sie Ihre Lösung als PDF-Datei mit Name, Klausurkürzel und Teilnehmernummer im Kundenkonto hoch. Unsere Volljuristen korrigieren Ihre Arbeiten nach Examensmaßstäben und stellen Ihnen zeitnah die bewerteten Klausuren samt ausführlichen Voten und Lösungsunterlagen zur Verfügung. Zum Nacharbeiten können Sie die Lösungen auch schon vorab im Kundenkonto einsehen.

Buchung abschließen und Bestätigung erhalten

Starten Sie Ihre Buchung über die Schaltfläche oder hier: Klausuren buchen . Nach Abschluss erhalten Sie den Fernunterrichtsvertrag mit allen weiteren Instruktionen noch einmal per E-Mail zusammen mit Ihrer Buchungsbestätigung.

Klausurpreise

Vorge­fertig­tes Klausur­paket mit 5 Klausuren

125,00 €
Für das Paket

Individuell zusammen­gestelltes Wahlpaket

25,00 €
pro Klausur

Klausuren buchen

Welche Klausuren bieten wir an?

Hier finden Sie unsere Klausuren im Überblick. Über die jeweilige Klausurenbezeichnung gelangen Sie zur Buchung und zu den Inhalten und Terminen.

Übertragbarkeit auf verschiedene Bundesländer

Wir werden oft gefragt, ob unsere Klausuren für alle Bundesländer gleichermaßen geeignet sind. Hier unsere Antwort: Für die Zivil- und Strafrechtsklausuren können wir dies weitgehend bejahen.

Insbesondere alle Referendare aus den Bundesländern, die am sog. „Ringtausch“ teilnehmen (sämtliche Länder bis auf Bayern), können unsere Zivil- und Strafrechtsklausuren bedenkenlos schreiben. Denn diese sind im Hinblick auf die Sichtweise, aus der die Aufgaben gestellt werden, sowie auch in puncto Aufbau und Prüfungsschwerpunkte weitgehend auf die „Ring-Gepflogenheiten“ ausgerichtet.

Soweit in einzelnen Aspekten trotzdem noch Abweichungen und regionale Besonderheiten herrschen, etwa bei der Anklageschrift in der Staatsanwaltsklausur oder beim ein-/mehrschichtigen Aufbau des zivilrechtlichen Anwaltsgutachtens, haben Sie stets die Möglichkeit, diese auf dem Klausurdeckblatt für die Korrektoren zu vermerken.

Öffentliches Recht: Übertragbarkeit mit Einschränkungen

Für die ÖR-Klausuren ist die Antwort auf die Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Bundesländer wegen des abweichenden Landesrechts natürlich schwieriger.

Unter der Übersicht über unseren gesamten Klausurenpool können Sie bei den verschiedenen ÖR-Klausurtypen einsehen, in welchem Bundesland diese Klausuren „spielen“ und welche Bundes- oder Landesgesetze aus dem besonderen Verwaltungsrecht sie in materieller Hinsicht zum Gegenstand haben. Dort werden Sie dann auch sehen, dass wir leider keine ÖR-Klausuren mit Landesrecht aus allen 16 Bundesländern führen, sondern nur aus einigen davon.

Jedoch können Sie ÖR-Klausuren, die etwa – wie viele bei uns – in NRW oder in Schleswig-Holstein „spielen“, bedenkenlos auch als Referendar aus Baden-Württemberg oder anderswo schreiben, da in unseren Sachverhalten die anzuwendenden Landesvorschriften stets abgedruckt sind.

Ähnliche Prüfungslogik in allen Bundesländern

Außerdem sind ja – wie allgemein bekannt – die maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Klausurprobleme in allen Bundesländern weitgehend vergleichbar (z. B. statthafter Rechtsbehelf, einschlägige Rechtsgrundlage / Eingriffsermächtigung, formelle und materielle Voraussetzungen prüfen, Verhältnismäßigkeit, Ermessen usw.) und die relevanten Vorschriften in aller Regel austauschbar. Sie werden daher etwa auch aus einer Polizeirechtsklausur nach nordrhein-westfälischem Recht genau so viel lernen, wie aus einer baden-württembergischen Polizeirechtsklausur. Außerdem stellen manche Prüfungsämter wie etwa in Baden-Württemberg, in Berlin/Brandenburg, in den ostdeutschen Ländern oder im Bezirk Nord (Hamburg, Bremen-Schleswig-Holstein) im Assessorexamen häufig auch ÖR-Klausuren zu „fremden“ Landesgesetzen.

Bundesrechtliche Klausuren: In jedem Land einsetzbar

Sie sollten zuletzt wissen, dass wir zahlreiche ÖR-Klausuren zu examensrelevanten Bundesgesetzen im Portfolio haben, die Sie in ausnahmslos jedem Bundesland mit großem Gewinn schreiben können, weil diese bundesgesetzlich geregelten Rechtsgebiete, wie etwa das Gewerbe-, Waffen-, Versammlungs- oder Bundespolizeirecht, natürlich in allen Ländern gleichermaßen „laufen“. Dies sind insbesondere:

Verwaltungsgerichtliche Urteilsklausuren mit Bundesrecht:
  • ÖR 2 a, Bundesbeamtenrecht
  • ÖR 35, Bundespolizeirecht
Verwaltungsgerichtliche Beschlussklausuren mit Bundesrecht:
  • ÖR 10a, Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • ÖR 13a, Gewerberecht
  • ÖR 33, Waffenrecht
Verwaltungspraktische Klausuren mit Bundesrecht:
  • ÖR 19, Bundesjagdrecht
  • ÖR 20, Gewerberecht
  • ÖR 21, Aufenthaltsrecht
  • ÖR 23, BBodSchG
Verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausur mit Bundesrecht:
  • ÖR 15, Versammlungsrecht

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Korrektoren/innen die landesspezifischen ÖR-Klausuren nur nach dem Landesrecht korrigieren, das dem Sachverhalt zu Grunde liegt. Wenn Sie also etwa eine Klausur, die Polizeirecht aus NRW zum Gegenstand hat, stattdessen auf Grundlage des Polizeirechts „Ihres“ anderen Bundeslands lösen, so haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Korrektoren/innen ihre Korrektur darauf einstellen.

Korrektur und Rückmeldung

Ihre Klausurbearbeitungen werden von uns zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Eingang, bearbeitet und Ihnen wie auch die Musterlösung in Ihrem Kundenkonto korrigiert für 3 Monate zur Verfügung gestellt.

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die Zwei-Wochen-Regelung bei der Rücksendung der korrigierten Klausuren an Sie ist eine interne Bearbeitungsfrist und bedeutet, dass unsere Korrektoren Ihre Klausurlösung in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab hochladen in unser System (bei Eingängen an Wochenenden und Feiertagen gerechnet ab dem nächsten Werktag) korrigieren und innerhalb dieser zwei Wochen wieder im Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Wir können daher nicht garantieren, dass die korrigierte Klausur innerhalb von zwei Wochen ab Hochladung durch Sie wieder bei Ihnen ist, da fehlende Fernunterrichtsverträge die regelmäßige Korrekturfrist nicht in Gang setzen. Ggf. kann es durch kurzfristige Erkrankung der Korrektoren/innen zu Überschreitung der Frist kommen. Bitte sehen Sie daher auch von verfrühten Nachfragen bei uns ab. Beispiel: Wenn Ihre zu korrigierende Klausurbearbeitung nach Bezahlung und Einreichung des Fernunterrichtsvertrages am 01. März bei uns hochgeladen wurde, dann wird die korrigierte Klausur in der Regel spätestens am 15. März von uns in Ihrem Kundenkonto abrufbar sein.