Neue Streitwertgrenzen vor den Zivilgerichten: Auswirkungen auf unsere Zivilrechtsklausuren!
Ab 01.01.2026 gelten neue Streitwertgrenzen in Zivilsachen.
So wird etwa die sachliche Zuständigkeitsgrenze zwischen Amts- und Landgerichten von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben.
Wir passen alle unsere Zivilrechtsklausuren selbstverständlich entsprechend an. Bis dahin können Sie jedoch alle Klausuren, die vor dem 01.01.2026 „spielen“, noch nach alter Rechtslage schreiben.