Die strafrechtliche Revisionsklausur
Norddeutsche Referendare aus dem Bezirk des GPA Nord sind in der luxuriösen Position, dass ihnen in der zweiten strafrechtlichen Examensklausur immer nur die Revision und kein Strafurteil oder sonstiger strafrechtlicher Klausurtyp begegnet – eine Situation, die es sonst nirgendwo in Deutschland gibt! Dies bedeutet, dass wir uns in der Region Nord für dieses spannende und referendarfreundliche Klausurthema gleich ein ganzes Wochenende Zeit nehmen können!
Der Aufbau des Onlineseminars ist durch denjenigen der Revisionsklausur vorgegeben: Nach einem längeren und intensiven Teil mit grundlegenden Informationen werden Zulässigkeit und Begründetheit der Revision Schritt für Schritt vorgestellt – und zwar am Beispiel aktueller und aktuellster Examensklausurfälle. Neben der ohnehin empirisch examensorientierten Themenauswahl arbeitet unser Dozent dabei auch alle jüngst gelaufenen, brandneuen Examensklausuren in die Präsentation ein. So sind sie auf dem neuesten Stand der Examensinhalte. Ein weiterer, ganz wichtiger – und sonst so eindringlich wohl selten vermittelter – Schwerpunkt liegt in der Klausurtechnik, d.h. dem richtigen Erfassen des Aufgabentextes, dem Finden der vom Prüfungsamt intendierten Kommentarstellen und der Verschriftlichung der gefundenen Lösung. Unser Dozent macht sie im Rahmen des Seminars auch mit den in den Examensklausuren bundesweit zuletzt vermehrt thematisierten Besonderheiten der Revision gegen Urteile der kleinen Strafkammern der Landgerichte (Berufungsurteile) vertraut. Denn insoweit sind im Rahmen der Prüfung der Begründetheit der Revision auf allen Ebenen (!) im Vergleich zum üblichen Prüfungsschema einige zusätzliche Gedanken veranlasst und die damit verbundenen Prüfungspunkte abzuarbeiten.
Ab ca. 17.30 Uhr – 18 Uhr am Samstag geht es als Bonus um exotische strafrechtliche Prüfungsaufgaben etwa aus dem Strafbefehlsverfahren, zum Haftbefehl oder rund um das Plädoyer, die in einigen Bundesländern als „Exotenklausur“ und in allen Bundesländern, also auch in Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein, in der mündlichen Strafrechtsprüfung auftauchen können. Ziel ist es, den Zuhörerinnen und Zuhörern den Einstieg in Examensaufgaben zu ermöglichen, die ein Plädoyer oder Rechtsschutz gegen Haftbefehle, Strafbefehle, 111a-Beschlüsse oder Verfahrenseinstellungen zum Gegenstand haben.
Das mit dem Seminar korrespondierende Buch „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von RiOLG Marc Russack ist im Verlag C. F. Müller erschienen und die Grundlage für Ihre Vorbereitung auf das Onlineseminar sowie natürlich für das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Wir empfehlen, es im Vorwege im Buch- oder Onlinehandel zu erwerben. Von uns erhalten Sie in den meisten Seminaren begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen, Formulierungsbeispielen oder Rechtsprechungsübersichten. So erhalten Sie in diesem Kurs u. a. ein ausführliches Skript als PDF zur bereits beschriebenen, in einigen Bundesländern relevanten „Exotenklausur“. Zusätzlich erhalten sie ein besonderes Handout, dass die Besonderheiten der Revision gegen Berufungsurteile der kleinen Strafkammer des Landgerichts komprimiert zusammenfasst.
Auch wenn wir diesen revisionsspezifischen Wochenendkurs nur in unserer Region Nord anbieten, ist er selbstverständlich auch für alle Referendare aus anderen Bundesländern zu empfehlen, die sich gezielt und intensiv auf die strafrechtliche Revisionsklausur vorbereiten wollen. Der im Onlinekurs behandelte Stoff gilt also bundeseinheitlich, so dass sich das Seminar insbesondere auch für eine Wiederholungsbuchung zum reduzierten Preis für alle Referendare anbietet, die sich zuvor durch das „gemischte“ Seminar („Die strafrechtliche Revisions- und Urteilsklausur“) vorbereitet haben.