Die strafrechtliche Revisions- u. Urteilsklausur
Auf die strafrechtliche Revisions- und Urteilsklausur bereiten wir Sie einheitlich in einem zweitägigen Wochenend-Onlineseminar in den Regionen West, Hessen, Süd und Ost vor. Der Grund liegt nicht nur in den großen inhaltlichen Überschneidungen zwischen beiden Klausurtypen, sondern auch in der Tatsache, dass die strafrechtliche Urteilsklausur zwar deutlich seltener vorkommt, aber nie auszuschließen ist. Es erscheint daher nicht sinn- und verantwortungsvoll, bei der Examensvorbereitung in die eine oder andere Richtung „auf Lücke zu setzen“.
Mit der Revisionsklausur beschäftigen wir uns am Samstag sowie am Sonntag bis zum frühen Nachmittag. Der Aufbau dieses Teils des Onlineseminars ist durch denjenigen der Revisionsklausur vorgegeben: Nach einem ersten Teil mit grundlegenden Informationen werden Zulässigkeit und Begründetheit der Revision Schritt für Schritt vorgestellt, und zwar am Beispiel aktueller Examensklausurfälle. Neben der ohnehin empirisch examensorientierten Themenauswahl arbeiten unsere Dozenten dabei auch alle jüngst gelaufenen, brandneuen Examensklausuren in die Präsentation ein. So sind sie auf dem neuesten Stand der Examensinhalte. Ein weiterer ganz wichtiger – und sonst so eindringlich wohl selten vermittelter – Schwerpunkt liegt in der Klausurtechnik, d.h. dem richtigen Erfassen des Aufgabentextes, dem Finden der vom Prüfungsamt intendierten Kommentarstellen und der Verschriftlichung der gefundenen Lösung.
Wegen der großen Schnittmengen zwischen beiden Klausurtypen haben wesentliche Abschnitte des Revisionsteils – insbesondere derjenige zur Strafzumessung – unmittelbare Bedeutung auch für die strafrechtliche Urteilsklausur. Mit dieser selbst beschäftigen wir uns am Sonntag Nachmittag und vermitteln Ihnen dabei die Kunst, in der vorgegebenen Zeit ein den Erwartungen des Prüfers entsprechendes Strafurteil zu schreiben. Diese Klausuraufgabe darf nicht unterschätzt werden! In der Vergangenheit haben nicht wenige Referendare das Strafurteil in ihrem Examensdurchgang als eine der schwierigeren Aufgaben eingeschätzt und dies häufig mit der hier als lückenhaft empfundenen staatlichen Ausbildung in Verbindung gebracht. Hier schaffen unsere in Ausbildung und Praxis hocherfahrenen richterlichen Dozenten Abhilfe. Anhand von Formulierungsbeispielen wird dabei vertieft auf das – Referendaren erfahrungsgemäß ganz besondere Schwierigkeiten bereitende – Zusammenspiel zwischen Sachverhaltsschilderung, Beweiswürdigung und rechtlicher Würdigung eingegangen, die im Urteilsentwurf getrennt abzuhandeln sind. Bei der abschließenden Besprechung der Strafzumessung werden dann die im Rahmen der Revision gelegten Grundlagen vertieft.
Wegen der engen Verbindungen zwischen Urteil und sachlich-rechtlichem Teil der Revision ist die Teilnahme am ganzen zweitägigen Onlineseminar übrigens ohne Weiteres auch für solche Referendare sinnvoll, in deren Bundesland keine Strafurteilsklausuren ausgegeben werden. Nur wer das Strafurteil verstanden hat, kann auch in der Revisionsklausur glänzen (und umgekehrt)!
Das mit dem Revisionsteil des Seminars korrespondierende Buch „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von RiOLG Marc Russack ist im Verlag C. F. Müller erschienen und die Grundlage für Ihre Vorbereitung auf den revisionsrechtlichen Teil des Seminars sowie natürlich für das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Wir empfehlen, es im Vorwege im Buch- oder Onlinehandel zu erwerben. Von uns erhalten Sie in den meisten Seminaren begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen, Formulierungsbeispielen oder Rechtsprechungsübersichten. So erhalten Sie in diesem Kurs insbesondere das ausschließlich für Seminarteilnehmer verfasste und nicht im Handel erhältliche Skript zur strafrechtlichen Urteilsklausur als Handout per E-Mail. Weitere Handouts runden den (Lese)Stoff ab, u. a. zu exotischen strafrechtlichen Prüfungsaufgaben etwa aus dem Strafbefehlsverfahren, zum Haftbefehl oder rund um das Plädoyer, die in einigen Bundesländern als „Exotenklausur“ und in allen Bundesländern in der mündlichen Strafrechtsprüfung auftauchen können. Zusätzlich erhalten sie ein besonderes Handout, dass die zuletzt von den Prüfungsämtern vermehrt thematisierten Besonderheiten der Revision gegen Berufungsurteile der kleinen Strafkammer des Landgerichts komprimiert zusammenfasst.