Die öffentlich-rechtliche Gerichts-, Behörden- und Rechtsanwaltsklausur
Um Ihre Wunschnote im Assessorexamen zu erreichen, müssen Sie zwei Erfolgsfaktoren sicherstellen: Hierzu gehört neben der Beherrschung des materiellen Rechts die Fähigkeit, das Wissen richtig zu Papier zu bringen und die verlangten Entscheidungsformen und Gutachten so zu entwerfen, wie sie der Prüfer, also i. d. R. ein Praktiker, erwartet. Dies gilt für alle drei Rechtsgebiete, also auch für das öffentliche Recht.
Erster Schwerpunkt des Onlineseminars ist die Darstellung der examensrelevantesten verwaltungs-gerichtlichen Klausurtypen. Wir besprechen die Abfassung des Tenors in den Haupt- und Nebenentscheidungen, den Aufbau des verwaltungsgerichtlichen Urteilstatbestandes sowie die Darstellung der Entscheidungsgründe und bieten Ihnen hierbei eine Vielzahl von Formulierungshilfen. In diesem Rahmen werden die Sachentscheidungsvoraussetzungen verwaltungsgerichtlicher Urteile und Beschlüsse so erörtert, wie sie im Assessorexamen zu erwarten sind. Dieser Seminarabschnitt ist auch für Kandidatinnen und Kandidaten aus solchen Bundesländern wichtig, die keine klassischen verwaltungsgerichtlichen Klausuren bearbeiten müssen, sondern das Verwaltungsprozessrecht nur etwa aus der Perspektive eines Anwalts beherrschen müssen. Unsere regelmäßige Auswertung der Examensklausuren hat gezeigt, dass die Prüfungsämter gerade wegen des Ringaustausches denselben Fall in unterschiedlichen Formen verwerten.
Gerade wegen der immer weiter abnehmenden Bedeutung des Widerspruchsverfahrens wird eine der bislang klassischen Klausuraufgaben, nämlich der Entwurf eines Widerspruchsbescheids, zunehmend durch andere verwaltungspraktische Aufgabenstellungen ersetzt. Daher werden Sie im zweiten Abschnitt dieses Onlineseminars lernen, wie verwaltungsbehördliche Erstbescheide oder behördliche Schriftsätze abzufassen sind, seien es Klage- und Antragserwiderungen oder behördliche Erwiderungen auf Anträge zur Berufungszulassung. Zudem liefern wir Ihnen ein „survival kit“, mit dem Sie auch bei atyischen Klausuraufgaben, wie etwa dem Entwurf eines Bescheides auf eine (Dienst-, Fach-, Kommunalaufsichts- oder sonstige) Beschwerde deutlich überdurchschnittliche Punkteränge erreichen können.
Ein weiterer Schwerpunkt dieses Onlineseminars ist die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht. Hier besprechen wir systematisch Aufbau, Prüfungsschritte und klausurtaktische Aspekte dieses immer wichtiger werdenden Klausurtypus. Zudem erörtern wir die Zweckmäßigkeits-erwägungen bei öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausuren. Die Auswertung einer Vielzahl von Anwaltsklausuren hat gezeigt, dass Examenskandidaten den Standardhinweis im Bearbeitervermerk, wonach „das Gutachten auch Ausführungen zur Zweckmäßigkeit enthalten soll“, nicht oder nur unzureichend aufgreifen und dann allenfalls durchschnittliche Punkteränge erreichen. Damit Ihnen dieses nicht passiert, haben wir uns zur Aufgabe gemacht, die typischen und häufig wiederkehrenden Zweckmäßigkeits- und taktischen Erwägungen systematisch aufzubereiten. Im Rahmen dieses Seminarabschnitts liefern wir Ihnen schließlich Formulierungshilfen und trainieren die Umsetzung des Gutachtens im praktischen Teil, also etwa der zu entwerfenden Klageschrift. Zudem erklären wir Ihnen, wann und wie Mandantenschreiben zu gestalten sind. Das Onlineseminar ist für Referendare aller Bundesländer geeignet, weil wir die examensrelevanten Problemstellungen weitgehend losgelöst von den spezifischen Besonderheiten der verschiedenen Bundesländer darstellen. Nur Referendare aus Niedersachsen sollten möglichst das korrespondierende Onlineseminar für die Region Niedersachsen hören.
Das mit dem Seminar korrespondierende Skript „Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen“ ist im Verlag Franz Vahlen erschienen und Ihre Grundlage für die Vorbereitung auf das Seminar und natürlich das Nacharbeiten des Seminarstoffs. Wir empfehlen, es im Vorwege im Buch- oder Onlinehandel zu erwerben. Von uns erhalten Sie in den meisten Seminaren begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen, Formulierungsbeispielen oder Rechtsprechungsübersichten.