Die Erb- und Familienrechtsklausur
Diese beiden Themen werden in allen Regionen als ein zweitägiges Seminar zusammen angeboten.
Am ersten Tag bereiten wir Sie optimal auf die Erbrechtsklausuren im Assessorexamen vor, die nicht nur im Süden, also in Baden-Württemberg, Hessen, Bayern und Sachsen, sondern auch von den nördlicheren und westlicheren Prüfungsämtern, etwa in Nordrhein-Westfalen oder im Bezirk Nord, seit einiger Zeit vermehrt ausgegeben werden. Hier „auf Lücke zu setzen“ kann daher gefährlich werden, egal, wo Sie Ihr Assessorexamen schreiben. Dass es sich bei Lichte betrachtet bei Erbrechtsklausuren sogar um veritable Punktelieferanten handelt, wird Ihnen der erste Tag dieses Online-Crashkurses zeigen.
Dort stellen wir Ihnen das für das Assessorexamen relevante Wissen im Erbrecht vor. Anstatt einfach das gesamte Erbrecht von A wie Alleinerbe bis Z wie Zuwendung herunterzubeten, werden an diesem Tag die Schwerpunkte auf die im Assessorexamen immer wiederkehrenden Rechtsprobleme aus dem 5. Buch des BGB und die relevante Erbrechtsprechung gesetzt. Hierzu haben wir in bekannter und bewährter „Kaisermanier“ die in den letzten 20 Jahren gelaufenen Erbrechtsklausuren aus allen Bundesländern analysiert und so die immer wiederkehrenden Erbrechtsklassiker identifiziert, ihnen den Zahn gezogen und den Kurs hieran ausgerichtet. Schwerpunkte des Onlineseminars sind u.a. die Auslegung einseitiger und gemeinschaftlicher Testamente, die Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente und Erbverträge, erbvertragswidrige Verfügungen des Erblassers, die Rechtsstellung des Erben in seinen verschiedenen Verästelungen einschließlich des Erbscheinsverfahrens sowie das Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht rauf und runter. Diese und alle weiteren wichtigen erbrechtlichen Fragestellungen werden bei alledem nicht vorlesungsartig heruntergebet, wie man es von der Universität kennt, sondern nach den Regeln der Klausurtechnik und Klausurtaktik anhand der typischen Examens- und Prozesskonstellationen aufbereitet. Damit verlieren sie ihren "Schrecken" und können im Assessorexamen unproblematisch erkannt und punkteträchtig gelöst werden.
Neben dem examensrelevanten materiellen Erbrecht und der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung wird in diesem Seminar also auch die Herangehensweise an die erbrechtliche Assessorklausur nebst den besonderen prozessualen Problemstellungen im Erbrecht vermittelt.
Der zweite Seminartag ist allein der Familienrechtsklausur im Assessorexamen gewidmet. Wie gerade die letzten Examensdurchgänge wieder einmal bewiesen haben, dürfen Sie Ihr Assessorexamen nicht dadurch aufs Spiel setzen, dass Sie im Familienrecht „auf Lücke“ lernen! Insbesondere in Baden-Württemberg, aber auch in Hessen, Sachsen und weiteren Ländern werden die Kandidaten immer wieder durch familienrechtliche Klausuren überrascht, die aufgrund unterlassener oder ungeeigneter Vorbereitung in Verbindung mit einem diffusen Angstgefühl vor der unbekannten Materie mit überdurchschnittlich schlechten Punktezahlen zu Buche schlagen. Dass es sich um verschenkte Punkte handelt, will Ihnen dieser Tageskurs zeigen.
Und selbst wenn in Ihrem Bundesland das Familienrecht nur selten oder nur für die „Mündliche“ auf der Tagesordnung steht, können Sie an diesem zweiten Kurstag die Essentialia dieses Teilgebiets mitnehmen, um etwa in der mündlichen Prüfung oder auch bei der späteren Einarbeitung im ersten Job familienrechtlich nicht „blank“ dazustehen. Merke: Gute Juristen haben nicht nur „eine Handbreit Wasser unterm Kiel“!
Damit Sie nicht nur auf der sicheren Seite stehen, sondern vielmehr mit überschaubarem Einsatz gerade in diesen Klausuren leicht ein überdurchschnittliches Ergebnis erzielen können, vermittelt Ihnen der Kurs „Die Familienrechtsklausur“ in einer komprimierten und abgeschlossenen Einheit an nur einem Tag das notwendige examensrelevante Wissen im materiellen Familienrecht sowie im Familienverfahrensrecht (FamFG). Zu diesem Zwecke bieten wir Ihnen nicht nur eine klausurtypische Aufbereitung der neuesten examensrelevanten Rechtsprechung und der Klausurklassiker im Familienrecht, sondern haben - und das ist für Sie entscheidend - die Originalexamensklausuren der letzten 20 Jahre im gesamten Ringtausch der Prüfungsämter analysiert, um Ihnen gerade das Wissen zu vermitteln, mit welchem Sie die Assessorklausur im Familienrecht meistern können.
Dabei achten wir in dem Kurs auch durchgängig darauf, den Teilnehmern die (über)lebenswichtigen Tipps und Taktiken zum richtigen Umgang mit den zugelassenen Kommentaren (Grüneberg und Thomas/Putzo) zu vermitteln. Diese können gerade in Sondergebieten wie dem Familienrecht eine entscheidende Hilfestellung sein. Wer sich aber nicht rechtzeitig mit der Benutzung vertraut gemacht hat, wird im Ernstfall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Schiffbruch erleiden!
Das mit dem Seminar korrespondierende Skript ist seit 2021 unter dem Titel „Die Erb- und Familienrechtsklausur im Assessorexamen“ im Buchhandel zu erwerben. Es ist die Grundlage für die Vorbereitung auf das Seminar sowie natürlich für das Nacharbeiten und Vertiefen des Kursstoffs. Wir empfehlen Ihnen, es im Vorwege im Buch- oder Onlinehandel zu erwerben. Von uns erhalten Sie in den meisten Seminaren begleitende Handouts mit Zusammenfassungen, Aufbauschemata, vertiefenden Themen, Formulierungsbeispielen oder Rechtsprechungsübersichten.