Referendare aus Nordrhein-Westfalen aufgemerkt: Wie an dieser Stelle angekündigt, ist die Juristenausbildung im Land NRW umfassend reformiert worden. Neben einigen anderen Änderungen sieht der neue § 52 JAG NRW für alle ab Januar 2022 neu eingestellten NRW-Referendare eine Erweiterung des Pflichtstoffs im „Zweiten“ vor, wobei im Zivilrecht insb. ein Überblick des Arbeitsgerichtsprozesses hinzu kommt. Konkret hat man die allgemeinen Vorschriften des ArbGG und das erstinstanzliche Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht zum Pflichtstoff erhoben, „um eine Aufgabenstellung aus dem Tätigkeitsbereich eines Arbeitsgerichts lösen zu können.“ Was das bedeutet, dürfte klar sein: Sobald der 22er-Jahrgang der NRW-Referendare „in die Klausuren geht“ sind auch Arbeitsgerichtsklausuren in NRW zu erwarten, wie man sie bislang insb. nur aus Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern kennt. Dass wir Ihnen daher an dieser Stelle unser Online-Wochenendseminar zur Arbeits- und Wirtschaftsrechtsklausur ans Herz legen, dürfte Sie nicht verwundern. Hier gelangen Sie zu den Kurs-Terminen.