Referendare insb. aus NRW aufgemerkt: Wie an dieser Stelle angekündigt, ist die Juristenausbildung im Land NRW schon Ende 2021 umfassend reformiert worden. Neben einigen anderen Änderungen sieht der neue § 52 JAG NRW für alle ab Januar 2022 neu eingestellten NRW-Referendare eine Erweiterung des Pflichtstoffs im „Zweiten“ vor, wobei im Zivilrecht insb. ein Überblick des Arbeitsgerichtsprozesses hinzu kommt. Der Februardurchgang 2023 hat nun die erste Anwaltsklausur mit Arbeitsrechtsbezügen im Assessorexamen in NRW, im GPA Nord, in McPomm und dem Saarland mit sich gebracht – früher als von vielen Prüflingen erwartet! Der „Damm“ ist also „gebrochen“: Ab sofort sind auch Klausurfälle mit Arbeitsrechtseinschlag aus Richter- oder Anwaltssicht im „Zweiten“ insb. in NRW zu erwarten, wie man sie bislang vornehmlich nur aus dem „Süden“ (Hessen, BaWü, Bayern oder Sachsen) kennt. Dass wir Ihnen daher an dieser Stelle unser Online-Wochenendseminar zur Arbeits- und Wirtschaftsrechtsklausur ans Herz legen, dürfte nicht verwundern. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich dann auch im Handels- und Gesellschaftsrecht fit machen, wo ja demnächst im Personengesellschaftsrecht auch sehr prüfungsrelevante Änderungen ins Haus stehen, Stichwort: MoPeG! Hier gelangen Sie zu den Kurs-Terminen.