Es dürfte sich herumgesprochen haben: In den acht Monaten zwischen Dezember 2020 und Juli 2021 lief im Ringaustausch der Prüfungsämter, an dem außer Bayern grds. alle Länder teilnehmen, in insgesamt fünf (!) Monaten eine Erbrechtsklausur im Assessorexamen, nämlich im Dezember, Februar, April, Mai und im Juni. Alle diese Klausuren waren auch nicht, wie in den letzten Jahrzehnten im „Ring“ üblich, nur erbrechtliche „Streifschüsse“, die ohne vertiefte Kenntnisse der Materie hätten bewältigt werden können. Stattdessen ging es deutlich tiefer in das fünfte BGB-Buch hinein, wie man es bisher fast nur aus Bayern, Sachsen oder Baden-Württemberg kannte. Weil es vor diesem Hintergrund gefährlich ist, etwa in NRW, Hessen oder im Bereich des GPA Nord im Erbrecht auf Lücke zu setzen, bieten wir unseren 2-Tages-Onlinekurs „Die Erb- und Familienrechtsklausur im Assessorexamen“ nun in allen unseren sieben Regionen an. Lassen Sie sich hierbei von dem zweiten Teil des Wochenendes, der sich dem Familienrecht widmet, nicht beirren. Denn zum einen können Grundzüge davon in fast allen Bundesländern drankommen, und sei es in der mündlichen Prüfung. Zum anderen schadet es auch für die spätere Berufstätigkeit und Ihre juristische Rundumbildung nicht, im Familienrecht etwas mehr als nur eine Handbreit Wasser unterm Kiel zu haben. Hier geht es daher zu unseren Kursterminen für die Erb- und Familienrechtsklausur.