Das gerade voll gewordene Paket 30 mit fünf Strafrechtsklausuren kann ab sofort gebucht werden! (2x Anklage, 2x Revision (1x StA- und 1x RA-Sicht) und 1x StA-Plädoyer)
Das Paket 30 ist mit der StR 40 nun komplett und kann gebucht werden. Zwei Staatsanwaltschaftklausuren, dann jeweils eine Klausur zur Revision aus Anwaltssicht und einmal aus Sicht der Staatsanwaltschaft und als besonderes Highlight wartet das Paket dann noch mit einer staatsanwaltschaftlichen Plädoyer-Klausur auf. Die in den Klausuren StR 36 - 40 behandelten materiellen Themen sind hochaktuell. Prozessual wird besonders in zwei komplexen Konstellationen die anspruchsvolle Revision geübt. Dieses Paket rundet jede Examensvorbereitung ab. Wer bei einzelnen Themen noch unsicher ist, kann so Wesentliches leicht erarbeiten, da jede Korrektur wie gewohnt zusammen mit einer ausführlichen Musterlösung übermittelt wird. Zu unseren Klausuren gelangen Sie hier.
Unser Klausursystem im Überblick
Unser Klausurenkurs ersetzt nicht unsere Seminare und Skripte, in denen wir Ihnen den Prüfungsstoff, die wichtige Rechtsprechung sowie die Technik und Taktik für einen Erfolg im Assessorexamen vermitteln, er dient vielmehr der Selbstkontrolle. Nur durch das Schreiben und Nacharbeiten von Klausuren erhalten Sie verlässliche Erkenntnisse über den Stand Ihrer Vorbereitung auf die alles entscheidende Prüfung.
Neben der großen Examensnähe unserer Klausuren und der hohen Qualität der Korrektur und der Lösungsunterlagen unterscheidet sich unser Klausurenkurs in einem weiteren wesentlichen Punkt von den üblichen Versand-Klausurkursen. Es handelt sich bei unserem Klausurenangebot nicht um ein „Klausuren-Abo“ mit fester Laufzeit, bei dem Sie regelmäßig von uns bestimmte Klausuren zugeschickt bekommen. Bei uns entscheiden Sie selbst punktuell und individuell, welche und wie viele Klausuren aus unserem Pool wir Ihnen schicken sollen. Eine dauerhafte Bindung gehen Sie mit Ihrer Bestellung nicht ein. Sie haben die Wahl zwischen Einzelklausuren, vorgefertigten 5er-Paketen oder nach Ihren Wünschen zusammengestellten Wahlpaketen.
Die gewünschte/n Klausur/en senden wir Ihnen nach der Bestellung per E-Mail zu. Sie entscheiden dann, ob und wann Sie sie die Klausuren bearbeiten und uns Ihre handschriftlichen oder am PC verfassten Bearbeitungen jeweils gesondert eingescannt und als PDF-Datei mit Name, Klausurkürzel und Teilnehmernummer bezeichnet per E-Mail zur Korrektur an klausuren@kaiserseminare.com einsenden. Seit dem 06.05.2019 findet keine Ein- und Rücksendung per Post mehr statt! Genaue Instruktionen für das Einscannen und die Einsendung per E-Mail erhalten Sie auf den Klausurdeckblättern. Ihre Klausuren werden bei uns von Volljuristen nach Examensmaßstäben korrigiert und Ihnen zeitnah mit ausführlichen Voten und Lösungsunterlagen per E-Mail zurückgeschickt. Zum vorherigen Nacharbeiten der Klausuren können Sie die Lösungsunterlagen auch vorab per Mail anfordern.
Auch Klausuren, die vor dem 06.05.2019 bestellt wurden, können per E-Mail als PDF-Datei eingereicht werden. Bitte geben Sie als Dateibezeichnung Name, Klausurkürzel und Teilnehmernummer an. Bitte fügen Sie in diesem Fall auf dem Deckblatt leserlich in Druckbuchstaben Ihre E-Mailadresse hinzu.
Teil Ihres Bestellvorgangs ist die Unterzeichnung eines Fernunterrichtsvertrag den Sie zu Ihrer Kenntnisnahme hier abrufen können. Die Downloadmöglichkeit des Vertrags an dieser Stelle dient jedoch nur ihrer Vorabinformation. Wenn Sie Klausuren buchen wollen, dann senden Sie uns den vorgenannten Vertrag bitte nicht einfach per Post zu. Bitte richten Sie sich stattdessen streng nach dem elektronischen Buchungsverfahren über diese Website, zu dem Sie oben in der roten Kopfzeile über "Buchung" oder ganz unten auf dieser Seite über "Zur Buchung" gelangen. Wir senden Ihnen den Fernunterrichtsvertrag dann mit den entsprechenden Instruktionen noch einmal gesondert mit der Buchungsbestätigung und Rechnung per E-Mail zu.
Vorgefertigte Klausurpakete oder Wahlpakete
Bei uns haben Sie zwei Möglichkeiten, Klausuren zu bestellen:
Zum einen können Sie aus 29 von uns zusammengestellten, vorgefertigten 5er-Paketen auswählen. Darin finden Sie thematisch sortierte Übungsklausuren zu verschiedenen Rechtsgebieten oder Klausurtypen aus dem Assessorexamen.
Zum anderen können Sie sich nach Thema und Stückzahl frei und individuell aus unnserem gesamten Klausurenpool ihr Wahlpaket zusammenstellen.
Preise
Ein vorgefertigtes Klausurpaket mit 5 Klausuren kostet 125 €.
Ein individuell zusammengestelltes Wahlpaket kostet 25 € pro Klausur.
Für alle Bestellungen gilt: Die Fälligkeit tritt eine Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung ein.
Klausurbezeichnung
Unsere Klausuren tragen Kürzel aus Buchstaben und Zahlen, wobei die Buchstaben das Rechtsgebiet und die Klausurart und die Zahlen die Erstellungsreihenfolge der Klausur bezeichnen. Entwerfen wir also ganz neue Klausuren, so bekommen sie die nächsthöhere Zahl. Beispielsweise ist ZPO 1 unsere erste jemals erstellte Zivilgerichtsklausur und ZPO 14 unsere neueste. Die aufsteigende Zahlenfolge bedeutet also nicht, dass Sie für Ihr Klausurtraining als Anfänger zwingend mit der niedrigsten Zahl beginnen müssen und die höchste Zahl nur als Fortgeschrittener bewältigen können. Alle Klausuren sind zu beliebigen Zeitpunkten Ihrer Referendarausbildung „schreibbar“. Natürlich überarbeiten und aktualisieren wir auch alle unsere Klausuren regelmäßig und sorgen so dafür, dass der gesamte Klausurpool inklusive der älteren Aufgaben stets „up to date“ bleibt. Hierfür verwenden wir Buchstabenzusätze hinter der Zahl, so dass etwa aus ZPO 1 irgendwann ZPO 1 a und dann ZPO 1 b wurde, die derzeit aktuelle Version dieser Zivilgerichtsklausur.
Unsere Klausuren tragen folgende Kürzel:
ZPO 1, 2 ... | Zivilgerichtsklausuren |
RA 1, 2 ... | Zivilrechtliche Rechtsanwaltsklausuren im gerichtlichen Verfahren und/oder Kautelar |
ZVR 1, 2 ... | Zivilgerichtliche Zwangsvollstreckungsklausuren im gerichtlichen Verfahren |
ArbR 1, 2 ... | Abeitsrechtklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht |
WiR 1, 2 ... | Wirtschaftsrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht |
ErbR 1, 2 ... | Erbrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht |
FamR 1, 2 ... | Familienrechtsklausuren aus Richter- oder Anwaltssicht |
StR 1, 2 ... | Strafrechtsklausuren jeder Art (Staatsanwalts-, Strafurteils- und Revisionsklausuren) |
ÖR 1, 2 ... | Verwaltungsrechtsklausuren jeder Art (Gerichts-, Behörden- und Anwaltsklausuren) |
Übersicht über unsere Klausurpakete K 1-30
Eine Übersicht über unsere 29 vorgefertigten Klausurpakete K 1-30 finden Sie hier.
Übersicht über unseren gesamten Klausurenpool
Um Ihr individuelles Wahlpaket zusammen zu stellen oder um nähere Informationen über die einzelnen Klausuren in den Paketen K 1-30 zu erhalten, finden Sie hier eine Übersicht mit allen Einzelheiten (Kürzel, Typ, prozessuale und materielle Schwerpunkte, Bundesland usw.):
Aber Warnung: Einige Informationen darin können den "reinen Klausurgenuss" schmälern und ggf. dazu führen, dass Sie nicht mehr unbefangen an die Klausur herangehen, was Ihre Klausurergebnisse verfälschen könnte. Sie handeln daher "auf eigene Gefahr"!
Übertragbarkeit unserer Klausuren auf andere Bundesländer
Wir werden oft gefragt, ob unsere Klausuren für alle Bundesländer gleichermaßen geeignet sind. Hier unsere Antwort:
Für die Zivil- und Strafrechtsklausuren können wir dies weitgehend bejahen. Insbesondere alle Referendare aus den Bundesländern, die am sog. „Ringtausch“ teilnehmen (sämtliche Länder bis auf Bayern), können unsere Zivil- und Strafrechtsklausuren bedenkenlos schreiben. Denn diese sind im Hinblick auf die Sichtweise, aus der die Aufgaben gestellt werden, sowie auch in puncto Aufbau und Prüfungsschwerpunkte weitgehend auf die „Ring-Gepflogenheiten“ ausgerichtet. Soweit in einzelnen Aspekten trotzdem noch Abweichungen und regionale Besonderheiten herrschen, etwa bei der Anklageschrift in der Staatsanwaltsklausur oder beim ein-/mehrschichtigen Aufbau des zivilrechtlichen Anwaltsgutachtens, haben Sie stets die Möglichkeit, diese auf dem Klausurdeckblatt für die Korrektoren zu vermerken.
Für die ÖR-Klausuren ist die Antwort auf die Frage nach der Übertragbarkeit auf andere Bundesländer wegen des abweichenden Landesrechts natürlich schwieriger. Unter dem voranstehenden Abschnitt „Übersicht über unseren gesamten Klausurenpool“ können Sie bei den verschiedenen ÖR-Klausurtypen einsehen, in welchem Bundesland diese Klausuren „spielen“ und welche Bundes- oder Landesgesetze aus dem besonderen Verwaltungsrecht sie in materieller Hinsicht zum Gegenstand haben. Dort werden Sie dann auch sehen, dass wir leider keine ÖR-Klausuren mit Landesrecht aus allen 16 Bundesländern führen, sondern nur aus einige davon. Jedoch können Sie ÖR-Klausuren, die etwa – wie viele bei uns – in NRW oder in Schleswig-Holstein „spielen“, bedenkenlos auch als Referendar aus Baden-Württemberg oder anderswo schreiben, da in unseren Sachverhalten die anzuwendenden Landesvorschriften stets abgedruckt sind. Außerdem sind ja – wie allgemein bekannt – die maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Klausurprobleme in allen Bundesländern weitgehend vergleichbar (z. B. statthafter Rechtsbehelf, einschlägige Rechtsgrundlage/Eingriffsermächtigung, formelle und materielle Voraussetzungen prüfen, Verhältnismäßigkeit, Ermessen usw.) und die relevanten Vorschriften in aller Regel austauschbar. Sie werden daher etwa auch aus einer Polizeirechtsklausur nach nordrhein-westfälischem Recht genau so viel lernen, wie aus einer baden-württembergischen Polizeirechtsklausur. Außerdem stellen manche Prüfungsämter wie etwa in Baden-Württemberg, in Berlin/Brandenburg, in den ostdeutschen Ländern oder im Bezirk Nord (Hamburg, Bremen-Schleswig-Holstein) im Assessorexamen häufig auch ÖR-Klausuren zu „fremden“ Landesgesetzen.
Sie sollten zuletzt wissen, dass wir zahlreiche ÖR-Klausuren zu examensrelevanten Bundesgesetzen im Portfolio haben, die Sie in ausnahmslos jedem Bundesland mit großem Gewinn schreiben können, weil diese Rechtsgebiete, wie etwa das Gewerbe-, Waffen-, Versammlungs- oder Bundespolizeirecht, natürlich in allen Ländern gleichermaßen „laufen“. Dies sind insbesondere:
- Verwaltungsgerichtliche Urteilsklausuren mit Bundesrecht:
ÖR 2 a, Hessen, Bundesbeamtenrecht
ÖR 35, Baden-Württemberg, Bundespolizeirecht
- Verwaltungsgerichtliche Beschlussklausuren mit Bundesrecht:
ÖR 10a, Rheinland-Pfalz, Gewerbe- und Gaststättenrecht
ÖR 13a, Hessen, Gewerberecht
ÖR 33, NRW, Waffenrecht
- Verwaltungspraktische Klausuren mit Bundesrecht:
ÖR 19, Schleswig-Holstein, Bundesjagdrecht
ÖR 20, NRW, Gewerberecht
ÖR 21, NRW, Aufenthaltsrecht
ÖR 23, Rheinland-Pfalz, BBodSchG
- Verwaltungsrechtliche Rechtsanwaltsklausur mit Bundesrecht:
ÖR 15, Bremen, Versammlungsrecht
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unsere Korrektoren/innen die landesspezifischen ÖR-Klausuren nur nach dem Landesrecht korrigieren, das dem Sachverhalt zu Grunde liegt. Wenn Sie also etwa eine Klausur, die Polizeirecht aus NRW zum Gegenstand hat, stattdessen auf Grundlage des Polizeirechts „Ihres“ anderen Bundeslands lösen, so haben Sie keinen Anspruch darauf, dass die Korrektoren/innen ihre Korrektur darauf einstellen.
Korrektur und Rücksendung
Ihre per E-Mail an klausuren@kaiserseminare.com eingesandten Klausurbarbeitungen werden von uns zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Eingang, bearbeitet und Ihnen unter Beifügung einer Musterlösung wieder per E-Mail an Sie zurückgesandt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen:
Die Zwei-Wochen-Regelung bei der Rücksendung der korrigierten Klausuren an Sie ist eine interne Bearbeitungsfrist und bedeutet, dass unsere Korrektoren Ihre Klausurlösung in der Regel innerhalb von zwei Wochen ab Maileingang bei uns (bei Eingängen an Wochenenden und Feiertagen gerechnet ab dem nächsten Werktag) korrigieren und innerhalb dieser zwei Wochen wieder per E-Mail zurücksenden. Wir können daher nicht garantieren, dass die korrigierte Klausur innerhalb von zwei Wochen ab Mailabsendung durch Sie wieder bei Ihnen eingeht, da Irrläufer, verloren gegangene, abgefangene oder falsch adressierte E-Mails sowie nicht nach unseren Vorgaben eingescannte und bezeichnete PDF-Dateien genau wie unbezahlte Klausuren oder fehlende Fernunterrichtsverträge die regelmäßige Korrekturfrist nicht in Gang setzen. Bitte sehen Sie daher auch von verfrühten Nachfragen bei uns ab. Beispiel: Wenn Ihre zu korrigierende Klausurbearbeitung als korrekt eingescannte und bezeichnete PDF-Datei nach Bezahlung und Einreichung des Fernunterrichtsvertrages am 01. März bei uns per E-Mail unter klausuren@kaiserseminare.com eingeht, dann wird die korrigierte Klausur in der Regel spätestens am 15. März von uns wieder per E-Mail zurückgesandt.
Zur Buchung
Hier geht es zur Klausurbuchung.