Eignungsprüfung für europäische Rechtsanwälte/innen nach §§ 20, 21 EuRAG
„In knappen 11 Monaten musste ich mich auf die Eignungsprüfung nach EuRAG (mit österreichischer und englischer Zulassung) vorbereiten – und traue mich zu sagen, dass ich ohne Ihre Skripten, Seminare und Klausuren-Kurse die Prüfung nicht geschafft hätte.“ Matthias B.
Sind Sie, wie der vorstehend zitierte Kollege, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt aus dem EU-Ausland, so können Sie sich auf die schriftliche und mündliche Eignungsprüfung nach §§ 20, 21 EuRAG auch in unseren Onlineseminaren und mit unseren Klausuren vorbereiten, und zwar deutlich günstiger als bei anderen Anbietern. Denn die mit der Eignungsprüfung befassten Prüfungsämter in Stuttgart, Berlin und Düsseldorf stellen zum Pflichtfach Zivilrecht sowie zu einem Ihrer beiden ausgewählten Wahlfächer (Öffentliches Recht, Strafrecht, Erb- und Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht) in der Regel Klausuren, die den bereits gelaufenen anwaltlichen Assessorexamensklausuren für inländische Rechtsreferendare ähneln. Der bei uns vermittelte Stoff, die Blickrichtung unserer Dozenten und der Inhalt unserer Skripte sowie unserer Übungsklausuren passen daher auch für Ihre effektive Vorbereitung auf die schriftliche EuRAG-Eignungsprüfung. Was den mündlichen Teil der Eignungsprüfung anbelangt, so decken unsere Onlineseminare, Skripten und Klausuren auch die Themen der möglichen Kurzvorträge und mündlichen Prüfungsgespräche weitgehend ab, insb. was das zweite Wahlfach anbelangt, in dem keine Klausur geschrieben wurde.
Für das Pflichtfach Zivilrecht empfehlen wir Ihnen insbesondere die Seminare "Materielles Zivilrecht", "Die zivilrechtliche Rechtsanwaltsklausur" sowie "Die zivilrechtliche Zwangsvollstreckungsklausur".
Für das Wahlfach "Öffentliches Recht" sollten Sie sich die beiden Seminare "Die öffentliche Gerichts-, Behörden- und Rechtsanwaltsklausur" sowie "Materielles öffentliches Recht" anhören.
Diejenigen, die sich für das Wahlfach "Strafrecht" entscheiden, sind gut beraten, die Seminare "Materielles Strafrecht" sowie "Die Staatsanwaltsklausur" und "Die strafrechtliche Revisions- und Urteilsklausur" zu buchen, um das nötige materielle und prozessuale Strafrechtswissen zu erwerben.
Wer das Wahlfach "Erb- und Familienrecht" wählt, ist natürlich in unserem Wochenendkurs "Die Erb- und Familienrechtsklausur“ bestens aufgehoben. Beide Themen sind zwar in allen unseren Regionen nur zusammen buchbar, dennoch kann sicherlich auch ein Blick auf das deutsche Familienrecht für Ihre Vorbereitung auf die Eignungsprüfung und vor allem für ihre anschließende anwaltliche Tätigkeit in Deutschland nicht schaden.
Für das Wahlfach "Handels- und Gesellschaftsrecht" sowie das Wahlfach „Arbeitsrecht“ gilt dies entsprechend für unseren Wochenendkurs "Die Arbeits- und Wirtschaftsrechtsklausur", den wir ebenfalls in allen Regionen anbieten.
Aus unserem Klausurenangebot können Sie sich als EuRAG-Kandidat/in beliebige geeignete Übungsklausuren aus Anwaltssicht im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht heraussuchen. Denn auch wenn unsere Klausuren auf dem Niveau des Assessorexamens angesiedelt sind, können Sie hiermit wunderbar den "Ernstfall" der schriftlichen Eignungsprüfung trainieren. Wie bereits oben erläutert, ähneln die EuRAG-Klausuren in aller Regel den bereits gelaufenen Anwaltsklausuren des Assessorexamens. Wer also mit unseren Übungsklausuren lernt, den kann in der EuRAG-Klausur so schnell nichts überraschen!
Wenn Sie als EuRAG-Kandidat/in Fragen zu unserem Angebot haben, wenden Sie sich gerne direkt an uns. Wir helfen Ihnen weiter.
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